Nach der Entgegennahme der Amtsführung, die am 27. Juni 2014 stattgefunden hat, hat der stellvertretende Generaldirektor des Klinikums Banjaluka, Prof. Dr. Mirko Stanetić heute Sitzungen mit den Chefs verschiedener Organisationseinheiten des Klinikums geführt. „Das Klinikzentrum Banjaluka arbeitet in voller Kapazität, denn die Patienten und der Betrieb unseres Personals dürfen nicht gestört werden“, sagte der stellvertretende Generaldirektor des Klinikums Banjaluka, Prof. Dr. Mirko Stanetić. An der Sitzung mit den Vertretern der Arbeiterkammer im Gesundheitswesens, welches im Rahmen des Klinikzentrum organisiert ist, wurden Richtliniern für die aktive Teilnahme der Stellvertreter der Arbeiterkammern in allen Bereichen des klinischen Betriebes bestimmt.
„Die Arbeiterkammern vertreten das Interesse unserer Mitarbeiter. Deswegen müssen sie rechtzeitig über alle Aktivitäten im Klinikzentrum Banjaluka informiert werden. Die WEB-Präsentation des Klinikzentrums Banjaluka wird allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, damit sie über alle Aktivitäten und Pläne der Arbeiterkammern informiert werden können. Das Ziel ist den Verhaltenskodex der Angestellten gegenüber den Patienten zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Mirko Stanetić. Die Vertreter der Arbeiterkammern erfordern vom stellvertretenden Generaldirektor eine urgente Lösung für das Problem der Arbeitnehmer, welche die Bedingungen für den Ruhestand erfüllt haben. Ihnen sollten Beiträge für Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge gezahlt werden, damit auf diese Weise weitere Probleme bzgl. der Rente vermieden werden. Die Arbeiterkammer hat ihre Forderungen auch dem Gesundheitsministerium der Republik Srpska weitergeleitet. Man hat auch über die Reduzierung des nicht-medizinischen Personals gesprochen, wie auch über urgente Aufnahme neuer Arbeitnehmer für jene Arbeitsstellen, die wegen Pensionierung oder aus anderen Gründen offen stehen, was sich besonders auf das medizinische Personal bezieht. Weitere Themen der Sitzung waren außerdem: Durchführung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Akte, das Lohngesetz, die Einzelverträge, rechtmäßige Anwendung der Elaborate der Arbeitsstellen mit besonderen Arbeitsbedingungen, Bewertung der Arbeitsbereitschaft und die Unmöglichkeit der Nutzung freier Tage nach der Arbeitsbereitschaft.