Am 19. November 2015 hat im Univ.-Klinikum der Republik Srpska die dritte regelmäßige Sitzung des Beirates stattgefunden. An der Sitzung haben folgende Personen teilgenommen: Generaldirektor Prof. Dr. Mirko Stanetić, Assistent des Generaldirektors für nichtmedizinische Angelegenheiten Miodrag Ilić, Dipl. Jurist, Assistent des Generaldirektors für medizinische Angelegenheiten Prof. Dr. Zvezdana Rajkovača, Assistent des Generaldirektors für medizinische Angelegenheiten Dr. Slobodan Hajder, Präsident des Beirates Prof. Dr. Slobodan Janković, Vertreter des Präsidenten Prim. Dr. Željko Rodić, Prof. Dr. Milan Arbutina, Prim. Dr. Miloš Bajić, Prof. Dr. Nikola Laganin, Prof. Dr. Dušan Pantić, Prof. Dr. Rade Vilendečić, Prof. Dr. Ilija Zubović, Prim. Dr. Dimitrije Trišić und Akademiker Prof. Dr. Dragan Danelišen, Chef der Abteilung für allgemeine und rechtliche Angelegenheiten, Dipl. Jurist Slobodanka Šiljegović, Chef des Kabinetts des Generaldirektors Nada Jokanović.

Der Generaldirektor hat nach der Tagesordnung alle anwesenden Mitglieder mit dem neuen Statut in Kenntnis gesetzt. Die Mitglieder des Beirates haben dem Konzept des Statuts zugestimmt. Es wurde betont, dass man an der Qualität der Patientenpflege arbeiten muss und an der Verantwortung jedes Angestellten. Zum ersten mal wurde dieser Punkt in den Statut einbezogen und ist von großer Bedeutung. Mit dem neuen Statutkonzept ist zum ersten mal die Rolle und die Bedeutung des Kollegiums definiert, welches ausschließlich für den medizinischen Bereich verantwortlich ist.

Nach der Inkenntnissetzung mit dem Statut, hat der Generaldirektor Prof. Stanetić den Entwurf einer Verordnung über die interne Organisation und die berufliche Einstufung, die nach den Bestimmungen des Statuts beruht, präsentiert. Diesen Entwurf muss eine Zustimmung seitens der Regierung der Republik Srpska bekommen. Die Mitglieder des Beirates haben ihre Zustimmung zu diesem Entwurf gegeben. Insbesondere wurde betont, dass das Arbeitsprinzip der Organisationseinheiten in der Zukunft auf der Grundlage objektiver Kriterien beruhen sollte. Das bedeutet, dass alle Anforderungen des Statuts erfüllt werden müssen.